Lebensversicherung verkaufen: Eine sinnvolle Option?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Der Verkauf von Lebensversicherungen ist in der Regel verlustreich.
Der Verkauf von Lebensversicherungen ist in der Regel verlustreich.

Sie haben eine Lebensversicherung abgeschlossen und nach einiger Zeit gemerkt, dass diese doch nicht das Richtige für Sie ist? Oder vielleicht möchten Sie das Geld, was Sie regelmäßig in die Lebensversicherung einzahlen, lieber doch anderweitig investieren? Diese Fälle treten nicht selten ein, jedoch sollten Sie nicht direkt Ihre Lebensversicherung kündigen.

Eine Lebensversicherung zu übertragen an jemanden ist eine komplexe Angelegenheit, für die es sich aber lohnt, etwas mehr Zeit in die Entscheidungsfindung zu investieren. Es gibt also noch andere Optionen, welche sich in den meisten Fällen wesentlich mehr lohnen. Dieser Ratgeber stellt Ihnen die Möglichkeit vor, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen. Alle wichtigen Fragen dazu werden im Folgenden näher erklärt.

Weiterführende Ratgeber zum Verkauf einer Lebensversicherung:

Lebensversicherung verkaufen: Was genau bedeutet das?

Haben Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen, besitzen Sie einen sogenannten Versicherungsschein oder auch Police genannt. Im Prinzip ist das Ihr Nachweis über Ihre Lebensversicherung und stellt somit die Grundlage für den gegebenen Versicherungsvertrag dar. Dieser Vertrag besteht zwischen Versicherungsnehmer, also Ihnen, und dem Versicherer, der Ihnen die Lebensversicherung anbietet.

Alle Leistungen und Regelungen, die für Lebensversicherungen gelten, stehen in den Policen. Grundlage dafür stellt jedoch das Versicherungsvertragsgesetz dar, in welchem alle Rechte und Pflichten von beiden Vertragspartnern ausführlich dargelegt sind.

Wie viel Geld Sie bekommen können, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen?
Wie viel Geld Sie bekommen können, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen?

Möchten Sie nun aus irgendeinem Grund Ihre fondsgebundene Lebensversicherung oder Kapitallebensversicherung verkaufen, geschieht auch das nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes und in erster Linie nach den festgesetzten Klauseln in dem Vertrag Ihrer Lebensversicherung.

Beim Verkauf einer Lebensversicherung treten Sie alle zukünftigen Rechte daran ab und bekommen eine bestimmte Summe dafür gezahlt – in der Regel von Unternehmen, die auf den Ankauf von Lebensversicherungen spezialisiert sind. Sie verzichten in diesem Zuge also ebenfalls auf die Summe, die Sie erhalten hätten, nachdem Ihre Lebensversicherung abgelaufen wäre.

Hierbei steht die Kapitallebensversicherung für einen Vertrag, der zum einen im Todesfall der Absicherung von Familienmitgliedern dienen soll. Zum anderen dient diese Art der Lebensversicherung auch der Bildung von Vermögen und zählt somit außerdem zur privaten finanziellen Vorsorge. Eine fondsgebundene Lebensversicherung hingegen ist eine Kombination aus verschiedenen Anlagen. Auf der einen Seite gehört eine Risikolebensversicherung dazu, auf der anderen Seite aber auch eine Investition in einen Fonds.

Besonders beliebt hierbei sind Aktien, was die fondsgebundene Lebensversicherung im Gegensatz zur „normalen“ Lebensversicherung aber auch wesentlich risikoreicher macht. Allerdings haben Sie bei dieser Lebensversicherung auch die Möglichkeit, höhere Renditen zu bekommen.

Achtung: Eine Lebensversicherung kann in der Regel erst verkauft werden, wenn der Versicherungsschein einen Rückkaufswert von mindestens 10.000 Euro besitzt.

Lebensversicherung verkaufen: Was müssen Sie beachten?

Doch ist es wirklich sinnvoll, seine Lebensversicherung zu verkaufen? Das ist selbstverständlich immer eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Betroffenen. Ob und wann dieser seine Lebensversicherung verkaufen möchte, liegt natürlich bei ihm. Jedoch sollten bestimmte Faktoren bei der Entscheidungsfindung nicht außer Acht gelassen werden.

Wenn Sie sich bereits etwas informiert haben über Unternehmen, die den Ankauf von Lebensversicherungen zu ihrem Tagesgeschäft gemacht haben, ist Ihnen sicherlich bereits aufgefallen, dass die Anzahl der Anbieter grenzenlos ist. Nun liegt es an Ihnen, das richtige Angebot für den Verkauf Ihrer Lebensversicherung herauszufiltern.

Sie bekommen eine vereinbarte Summe ausgezahlt für den Verkauf Ihrer Lebensversicherung.
Sie bekommen eine vereinbarte Summe ausgezahlt für den Verkauf Ihrer Lebensversicherung.

Möchten Sie eine Lebensversicherung verkaufen, spielt Erfahrung unter anderem eine nicht geringe Rolle. Sollten Sie sich mit der Problematik also nicht ganz so gut auskennen, ist es in der Regel ratsam, die Entscheidung nicht allein zu treffen, sondern einen Bekannten oder Experten zu Rate zu ziehen, welcher sich ausreichend genug in diesem Thema zurechtfindet, um Ihnen Tipps zu geben.

Oftmals wird Ihnen bei einem Verkauf der Lebensversicherung der Steuervorteil vorenthalten, den Sie dadurch haben. Auch Hinhaltetaktiken oder eine Auszahlung, die nicht auf einmal, sondern stückweise erfolgt, ist oft die Regel. Bei solchen Regelungen sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Sicherlich spielt auch der Hinterbliebenenschutz eine Rolle, wenn es darum geht, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen. Dieser bleibt nämlich vorerst auch nach der Kündigung erhalten. Kommt es zu einem Todesfall, gelangt dieser Betrag jedoch in sehr reduzierter Form zu Ihren Hinterbliebenen. Alle Summen, die der Policeankäufer nämlich bis dahin an den ursprünglichen Versicherungsnehmer der betroffenen Lebensversicherung gezahlt hat, werden vom Hinterbliebenenschutz abgezogen – mit Zinsen.

Im schlimmsten Fall bekommen die Hinterbliebenen gar nichts, weil der Ankäufer der Versicherung das Recht hat, die Police zu kündigen. Nimmt er dieses Recht in Anspruch, entfällt der Hinterbliebenenschutz vollständig.

Versicherung verkaufen: Vor-und Nachteile

Sie sollten immer Vor- und Nachteile abwägen, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen möchten.
Sie sollten immer Vor- und Nachteile abwägen, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen möchten.

Der wohl bedeutendste Vorteil beim Verkauf einer Lebensversicherung ist, dass Sie einen bestehenden Bedarf an Geld für einen längeren Zeitraum abdecken können. Die Summe, die Sie nämlich erhalten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen, ist beispielsweise im Vergleich zu einer Kündigung wesentlich höher.

Dafür ist der sogenannte innere Wert Ihrer Versicherungspolice ausschlaggebend. Genauer erklärt ist der innere Wert einer Lebensversicherung die Summe, die ein bestimmtes Wertpapier besitzt. In diesem Fall ist das der Wert der Versicherungspolice. Der mögliche Ankäufer der Police berechnet diesen Wert systematisch oder schätzt bestimmte Faktoren ab.

Ein weiterer großer und nicht unwesentlicher Vorteil ist, dass Sie Ihre Lebensversicherung meist steuerfrei verkaufen können. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, wird vom Zeitraum bestimmt, in dem Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben. Haben Sie Ihre Lebensversicherung bis zum Jahr 2004 unterschrieben, ist der Verkauf in den meisten Fällen steuerfrei. Dies gilt allerdings nur, wenn der Vertrag mindestens 12 Monate lang gelaufen ist und mindestens 5 Jahre lang in die Versicherung eingezahlt wurde.

Existiert Ihre Lebensversicherung sogar schon seit dem 31. März 1996, gibt es noch eine Bedingung für die Steuerbefreiung: Ein sogenannter Todesfallschutz muss im Vertrag festgehalten sein. Dieser muss eine Höhe von 60 Prozent oder mehr der vereinbarten Summe Ihrer Beiträge haben. Bei Nicht-Erfüllen dieser Bedingungen können Sie Ihre Lebensversicherung nicht steuerfrei verkaufen.

Es besteht jedoch noch eine weitere Möglichkeit: Ihre Versicherung wurde ab dem Jahr 2005 abgeschlossen. Ist dies der Fall, ist die Zahlung einer Abgeltungssteuer durch den Verkäufer, also den bisherigen Versicherungsnehmer, verpflichtend. Konkret ist das die Differenz zwischen den bereits eingezahlten Beiträgen und der Summe, die bezahlt wird, wenn jemand die Lebensversicherung kaufen möchte.

Eine einzige Ausnahme tritt dann ein, wenn die Summe Ihres Beitrags höher ist, als diejenige, für die Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen. In diesem Fall ist eine Lebensversicherung und deren Verkauf steuerfrei.

Nützlich zu wissen: Für den Käufer der Versicherung ist immer ein Gang zum Finanzamt fällig – er muss immer Steuern zahlen.

Oftmals bekommen Sie als Verkäufer den Kaufpreis erst Stück für Stück in regelmäßigen Raten ausgezahlt. Nicht selten werden davon auch noch zu hohe Gebühren abgezogen. Solche Klauseln sollten Sie in jedem Fall nicht einfach so hinnehmen, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen möchten.

Ablauf beim Verkauf Ihrer Police

ie sollten ein Experten fragen, wenn Sie mehr über Verkauf von Lebensversicherungen wissen möchten.
Sie sollten ein Experten fragen, wenn Sie mehr über Verkauf von Lebensversicherungen wissen möchten.

Haben Sie sich letztendlich endgültig dafür entschieden, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen, läuft der Verkaufsprozess wie folgt ab: Zunächst geben Sie dem Ankäufer Ihrer Police alle nötigen Daten und unter Umständen auch eine Vollmacht, dass sich dieser weitere notwendige Informationen vom Versicherer einholen kann.

Diese Vollmacht müssen Sie dem Ankäufer in unterschriebener Papierform zukommen lassen. Für die Datenabfrage verlangt der Policeankäufer meist auch eine Kopie des Versicherungsscheins.

Mit all diesen Daten kann der mögliche Ankäufer Ihrer Lebensversicherung ein Angebot erstellen, was er Ihnen zukommen lässt. Falls Sie sich dann dazu entschließen, dieses Angebot anzunehmen, leitet der Ankäufer den Verkauf an den Versicherer weiter. Anschließend bekommen Sie die im Angebot vereinbarte Summe ausgezahlt. Der Verkauf einer Lebensversicherung mit all seinen Abwicklungsschritten hat in der Regel eine Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen.

Welche Vorteile hat der Käufer einer Lebensversicherung?

Der Verkauf von einer Lebensversicherung gehört zu einer Handlung auf dem Zweitmarkt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung sozusagen „in zweiter Reihe“ verkaufen, da Sie die Versicherung schließlich schon vor einiger Zeit direkt mit einem Versicherer abgeschlossen haben. Nun verkaufen Sie diese nicht zurück an den Versicherer, sondern weiter an einen ausgewählten Ankäufer.

Das Prinzip ist ähnlich dem Verkauf von gebrauchten Gegenständen, die Sie irgendwann einmal auch woanders selbst erworben haben. Umgangssprachlich redet man von sogenannten „secondhand Policen“. Selbstverständlich ist das Prinzip des Verkaufs einer Lebensversicherung auf diese Weise sehr vereinfacht dargestellt.

Der Verkauf Ihrer Lebensversicherung bedarf einer guten Beratung.
Der Verkauf Ihrer Lebensversicherung bedarf einer guten Beratung.

Entschließt sich ein Ankäufer nun, Ihnen ein Angebot für Ihre Lebensversicherung zu machen, dann kalkuliert er wie zu erwarten mit einem Gewinn. Unter Umständen kann es deshalb auch sein, dass er Ihnen kein Angebot macht, weil die Gewinnspanne für ihn zu gering ist.

Gewinne für den Ankäufer in diesem Zusammenhang können sein: Zinsen, die Überschussbeteiligung, die Ablaufleistung oder auch die Möglichkeit, die angekauften Versicherungen anderen Kapitalanlegern zur Verfügung zu stellen. In jedem Fall ist es für einen Ankäufer nahezu immer rentabel, wenn jemand seine Lebensversicherung an ihn verkaufen möchte.

Was die Überschussbeteiligung in diesem Zusammenhang genau bedeutet, ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Der § 153 sagt dazu Folgendes:

(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; die Überschussbeteiligung kann nur insgesamt ausgeschlossen werden.
(2) Der Versicherer hat die Beteiligung an dem Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren durchzuführen; andere vergleichbare angemessene Verteilungsgrundsätze können vereinbart werden. Die Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuchs bleiben unberücksichtigt.
(3) Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt; eine frühere Zuteilung kann vereinbart werden. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen, insbesondere die §§ 89, 124 Absatz 1, § 139 Absatz 3 und 4 und die §§140 sowie 214 des Versicherungs­aufsichts­gesetzes bleiben unberührt.
(4) Bei Rentenversicherungen ist die Beendigung der Ansparphase der nach Absatz 3 Satz 2 maßgebliche Zeitpunkt.

Dieser Paragraph kommt allerdings in dieser Form nicht mehr zum Einsatz, wenn der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung verkaufen möchte. Die Überschussbeteiligung ist nämlich ein wesentlicher Gewinnbestandteil des Ankäufers der Versicherungspolice. Verkaufen Sie also Ihre Lebensversicherung, treten Sie in der Regel Ihre Überschussbeteiligung an den Ankäufer ab.

Welche anderen Optionen gibt es noch?

Auch im Internet können Sie Angebote für einen Ankauf von Lebensversicherungen vergleichen.
Auch im Internet können Sie Angebote für einen Ankauf von Lebensversicherungen vergleichen.

Fest steht: Der Verkauf einer Lebensversicherung ist keine leichte Entscheidung und sollte vorher gut durchdacht werden. Deshalb ist es auch wichtig, andere Optionen in Betracht zu ziehen, bevor Sie sich endgültig für etwas entscheiden.

Bei einer Kündigung wird der Rückkaufswert nicht selten zu gering angesetzt. Der Rückkaufswert ist dabei die Summe, die die Kunden vom Lebensversicherer für die Rechte an der betreffenden Lebensversicherung bekommen.

In der Regel lohnt es sich eher selten, eine Lebensversicherung zu kündigen, da Sie hierbei immer mit einem nicht geringen Verlust rechnen müssen. In diesem Fall ist es eine bessere Alternative, Ihre Lebensversicherung lieber zu verkaufen. Wenn Sie das in Betracht ziehen, sollten Sie allerdings immer vorsichtig mit der Wahl des Ankäufers sein.

Im besten Falle sollte die Firma, an die Sie Ihre Versicherung verkaufen, dem Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) angehören.

Der Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherungen – im globalen Kontext auch International Secondary Markets for Life Insurance genannt – ist dementsprechend ein Markt, auf welchem mit Rechten an einem abgeschlossenen Lebensversicherungs­vertrag gehandelt wird. Dies geschieht, während die Lebensversicherung sich noch in ihrer Vertragslaufzeit befindet.

Falls Sie nach gründlicher Prüfung aller Möglichkeiten feststellen, dass es für Sie immer noch am renditereichsten ist, Ihre Lebensversicherung fortzusetzen und Ihr Wunsch einer Kündigung oder eines Verkaufs Ihrer Versicherung nicht von der Zahlung fälliger Beiträge abhängig ist, dann sollten Sie sich noch einmal einen Moment Zeit nehmen, Ihr Vorhaben zu überdenken. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann Ihnen die Entscheidung maßgeblich erleichtern.

Eine Lebensversicherung zu verkaufen bedeutet alle Fakten zu kennen.
Eine Lebensversicherung zu verkaufen bedeutet alle Fakten zu kennen.

Wissen Sie bereits, dass Sie das Geld aus Ihrer Lebensversicherung langfristig brauchen werden, ist meist ein Verkauf dieser ratsam. Jedoch können Sie Ihren Versicherungsschein auch beleihen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn Sie kurzfristig auf das Geld angewiesen sind.

Letztendlich müssen Sie Ihre Lebensversicherung nicht zwingend verkaufen, kündigen oder beleihen, denn eine Weiterführung ist auch ohne die Einzahlung von Beiträgen möglich. Es gibt die Option, die Beiträge für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen oder Ihre Lebensversicherung direkt auf den Status „beitragsfrei“ umzustellen. Ist Ihnen nur die Höhe des Beitrags mittlerweile zu hoch, haben Sie auch die Option, diese Summe und damit auch die Versicherungssumme zu reduzieren.

Das Versicherungsvertragsgesetz legt im § 165 Prämienfreie Versicherung für die Lebensversicherung folgende Bestimmungen fest, wenn Beiträge verändert werden sollen:

(1) Der Versicherungsnehmer kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungs­leistung erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, hat der Versicherer den auf die Versicherung entfallenden Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen.
(2) Die prämienfreie Leistung ist nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach §169 Abs. 3 bis 5 zu berechnen und im Vertrag für jedes Versicherungsjahr anzugeben.
(3) Die prämienfreie Leistung ist für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode unter Berücksichtigung von Prämienrückständen zu berechnen. Die Ansprüche des Versicherungsnehmers aus der Überschussbeteiligung bleiben unberührt.

Wie dem Paragraphen 165 zu entnehmen ist, hängt die Einstellung der Beiträge sehr stark von den Berechnungen des Versicherers und dem vorhandenen Rückkaufswert der Lebensversicherung ab. Eine prämienfreie Versicherung bedeutet also, dass Sie keine Versicherungsprämien mehr in Ihre Lebensversicherung einzahlen. Als Versicherungsnehmer können Sie dies beantragen, ohne dafür Ihre Lebensversicherung verkaufen oder kündigen zu müssen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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